Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn („Auftragnehmer“) unter der Marke Softwareentwicklung.Berlin mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“) über Softwareentwicklung, Beratung, Konzeption, Wartung, Betrieb und damit zusammenhängende Leistungen schließt.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Projektvertrag oder einer Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Anfragen über die Website sind unverbindlich und führen noch nicht zum Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, Unterzeichnung eines Projektvertrags oder durch eine sonstige eindeutige Vereinbarung über Leistung und Vergütung zustande.

Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Termine und Vergütung sind die individuell vereinbarten Projektunterlagen. Angaben auf der Website beschreiben das allgemeine Leistungsangebot und stellen keine Garantie bestimmter Eigenschaften oder Ergebnisse dar.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Inhalte, Testdaten und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung entstehen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, können Auswirkungen auf Termine und Vergütung haben.

4. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungs- und Erweiterungswünsche werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Auswirkungen auf Termine und Vergütung bewertet. Soweit sie über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden sie erst nach entsprechender Beauftragung umgesetzt.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Abrechnungsmodell und etwaige Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gesetzliche Verzugsregelungen bleiben unberührt.

6. Termine und höhere Gewalt

Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Zeitpläne setzen voraus, dass erforderliche Mitwirkungen und Freigaben rechtzeitig erfolgen. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei – etwa erhebliche Ausfälle von Kommunikations- oder Hostinginfrastruktur, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt – verlängern betroffene Fristen angemessen, soweit die Leistung dadurch tatsächlich beeinträchtigt wird.

7. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat und eine Abnahme vorgesehen ist, stellt der Auftragnehmer die Leistung nach Fertigstellung zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber teilt wesentliche, die Abnahme hindernde Mängel innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist nachvollziehbar mit. Die gesetzlichen Abnahmeregelungen bleiben im Übrigen unberührt.

8. Nutzungsrechte und Drittbestandteile

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen in dem im Angebot oder Projektvertrag festgelegten Umfang.

Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, allgemeine Module, Know-how und wiederverwendbare technische Grundlagen des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt. Für Open-Source-Software und sonstige Drittbestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; diese gehen für die betreffenden Bestandteile vor.

9. Mängel und Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Wirksames abweichend vereinbart wurde. Voraussetzung einer sachgerechten Fehleranalyse ist eine möglichst genaue Beschreibung des Fehlers, der betroffenen Funktion und der Schritte, mit denen sich das Verhalten nachvollziehen lässt.

Keine Mängelansprüche bestehen für Probleme, die ausschließlich durch nicht vereinbarte Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch ungeeignete Fremdsysteme oder durch eine Nutzung entgegen der vereinbarten technischen Voraussetzungen verursacht wurden, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

12. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

Für Wartungs-, Betriebs- oder sonstige laufende Leistungen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Diese AGB sind für Verträge mit Unternehmern vorgesehen. Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.